Wer sich für einen Hausverwalter entscheidet oder auf der Suche nach einer neuen Hausverwaltung ist, sollte bei der Auswahl systematisch vorgehen. Welche Aufgaben der Hausverwalter übernimmt und worauf beim Verwaltervertrag zu achten ist, erfahren Sie hier. Manche Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sind überzeugt: Den ganzen Verwaltungskram erledigt man am besten selbst. Allerdings gilt bei WEG eine gesetzliche Verwaltungspflicht (§ 20 Wohnungseigentumsgesetz). Die Verwaltung einer WEG kann zwar theoretisch auch einer der Eigentümer übernehmen; da das WEG-Recht allerdings komplex ist und bei der Selbstverwaltung auch Interessenkonflikte entstehen können, empfiehlt sich die Berufung eines professionellen Hausverwalters. Auch für Miethausbesitzer kann es sinnvoll sein, für Verwaltungsaufgaben einen Profi zu beauftragen. Denn ein professioneller Hausverwalter kennt sich aus und kümmert sich um alle Belange der Eigentümer.
Dabei ist er sowohl für die kaufmännische als auch die technische Verwaltung zuständig. Aufgaben eines Hausmeisters übernimmt er klassischerweise nicht, wohl aber die Überwachung der Arbeiten eines solchen.
„Derzeit gibt es kein gesetzlich verankertes Berufsbild für Immobilienverwalter. Es gibt weder einheitliche Kriterien der Ausbildung noch notwendige Qualifikationen und Kenntnisse als Mindestvoraussetzung. Im Prinzip kann jeder ein Gewerbe als Hausverwalter anmelden. Deshalb sollten Suchende herausfinden, ob der Verwalter ausreichend qualifiziert ist.
Wer als Verwalter in einem der Berufsverbände aufgenommen werden will, muss ein Mindestmaß an fachlicher Qualifikation mitbringen. Eine Verbandszugehörigkeit kann also ein Kriterium dafür sein, dass es sich um einen seriösen Anbieter handelt.
Vorteilhaft ist es, wenn die Hausverwaltung ihren Sitz in räumlicher Nähe zum Objekt hat. Der Verwalter mag noch so gut sein: Bei einer weiten Entfernung zum Objekt dürfte es schwierig für ihn sein, regelmäßig vor Ort zu agieren.
Das Angebot eines Verwalters sollte alle Leistungen und Kosten klar und transparent aufführen. Insbesondere sollte ersichtlich sein, welche Leistungen mit einer pauschalen Vergütung abgegolten sind und über welche Zusatzleistungen gesondert abgerechnet wird.
Ein Hausverwalter nimmt die Vermögensinteressen seiner Kunden wahr und kann dabei Fehler begehen. Deshalb sollte er über eine Berufshaftpflichtversicherung, in seinem Fall über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügen.
Grundlage einer möglichst reibungslosen Hausverwaltung ist, dass sich alle Parteien vertrauen. Deshalb ist es ratsam, bei der Auswahl des Verwalters stets mehrere Angebote einzuholen. Denn dann steht einer langen und harmonischen Geschäftsbeziehung nichts mehr im Wege.